Tipps zur Job-Kündigung
Du möchtest deinen Job kündigen? Ein paar Tipps, worauf du achten solltest
Täglich wechseln zahlreiche Arbeitnehmer ihren Job. Manche Menschen sind mit ihrer aktuellen Arbeit unzufrieden. Andere wiederum wünschen sich einfach eine berufliche Veränderung.
Für alle Arbeitnehmer, die ihren Job wechseln möchten, gilt jedoch, dass sie einige Dinge beachten sollten, damit der Wechsel reibungslos verläuft. So sollten Sie beispielsweise rechtzeitig kündigen und sich natürlich zeitnah um einen neuen Job kümmern. Wer bereits kündigt, bevor der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist, riskiert, arbeitslos zu werden. Außerdem besteht ggfs. Anspruch auf Urlaubsersatzleistungen. Diese sollten auf keinen Fall vergessen werden.
Kündigungsfristen laut Arbeitsvertrag beachten
Wenn Sie Ihren Job kündigen möchten, müssen Sie zwingend die Kündigungsfristen beachten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben sind. Gesetzlich können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat kündigen. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugestellt werden. Wenn Sie also zum 30.06. kündigen wollen, muss der Arbeitgeber die Kündigung bis spätestens zum 30.05. erhalten.
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen kann im Arbeitsvertrag aber auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden sein. Sie kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden, wenn der Arbeitgeber auch eine Frist von 6 Monaten einhalten muss. Beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Angaben in Ihrem Arbeitsvertrag, um fristgerecht zu kündigen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie bereits bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben haben.
Beachten Sie unbedingt den Resturlaub
Nicht selten steht Ihnen noch Resturlaub zu, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen. Natürlich können Sie nicht den kompletten Jahresurlaub beanspruchen, wenn Sie zur Mitte eines Jahres kündigen. Ihr Jahresurlaub wird dann anteilig verrechnet. Stehen Ihnen für ein ganzes Jahr 26 Urlaubstage zur Verfügung und Sie haben bereits 7 Urlaubstage genommen, haben Sie noch Anspruch auf 6 Tage Resturlaub, sofern Sie zur Mitte des Kalenderjahres kündigen. Sie können diesen Urlaub nehmen, bevor Sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den nicht genommenen Urlaub auszuzahlen, wenn Sie den Urlaub bis zum Austritt aus dem Unternehmen nicht genommen haben. Auch Resturlaub aus dem Vorjahr muss in Form einer Urlaubsersatzleistung ausgezahlt werden.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Job
Viele Menschen sind unzufrieden mit ihrer Arbeit und möchten das Unternehmen, in dem sie arbeiten, möglichst schnell verlassen. Sie kündigen daher vorschnell und haben nach der Kündigung keinen Job.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten, sollten Sie sich daher zuerst um einen neuen Job kümmern. Kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen haben. Verlassen Sie sich dabei außerdem nicht auf eine mündliche Zusage vom neuen Arbeitgeber. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung oder einen Arbeitsvertrag. Haben Sie entsprechende Unterlagen vorliegen, können Sie Ihren alten Job kündigen.
Achten Sie bei Ausschreibungen immer auf Brutto- und Nettogehälter
Mit einem neuen Job sind häufig Wünsche und Träume verbunden. Einige Arbeitnehmer kündigen bei ihrem Arbeitgeber, weil sie mehr verdienen möchten. Andere Unternehmen versprechen hohe Gehälter und gute Arbeitsbedingungen. Wenn Sie eine Ausschreibung lesen, sollten Sie jedoch immer schauen, ob es sich um das Bruttogehalt oder das Nettogehalt handelt. In den meisten Ausschreibungen wird nämlich das Bruttogehalt angegeben. Vom Bruttogehalt werden allerdings noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das Bruttogehalt liegt daher deutlich über dem Nettogehalt – siehe www.bruttonettorechner.at. Beachten Sie diese Tatsache, bevor Sie kündigen und rechnen Sie genau nach.