Kündigung deines Online-Dating Accounts

In einer Zeit in der man ständig unterwegs ist, fällt die Partnersuche oft nicht leicht. Daher suchen immer mehr Menschen ihren Partner im Internet. Dies hat sicher seine Vorteile, doch wenn man dann jemand gefunden hat oder doch kein Interesse mehr an der Suche im Internet hat, will man seine Mitgliedschaft bei der Partnerbörse kündigen. Dabei kann dir Kuendigen.at helfen.

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Zuallererst ist es wichtig zu wissen wie lange deine Kündigungsfrist ist, da sich dein Vertrag sonst automatisch verlängert oder in ein kostenpflichtiges Abo verändert. Je nachdem welche Laufzeit dein Vertrag hat, ist auch die Kündigungsfrist entsprechend verschieden. Bei einem Probe-Abo beträgt sie oft nur ein paar Tage oder eine Woche, bei einer Laufzeit von einem Jahr aber z.B. oft 3 Monate. Daher ist es wichtig, dass du in deinem Vertrag nachliest um welche Art von Vertrag es sich handelt.

In deinem Vertrag findest du ebenso die AGBs, in denen du nachlesen kannst wie lange deine Kündigungsfrist ist und ob du etwas bei deiner Kündigung beachten musst.

Wenn du dein Kündigungsschreiben erstellst, ist es wichtig, dass du in deinem Satz ganz klar sagst, dass du kündigen willst. Je nachdem, ob du dabei einen genauen Tag angeben willst oder nicht, könnte solch ein Satz so aussehen: Hiermit kündige ich mein Abo bei ihrer Partnerbörse zum 31.12.2016 (genauer Tag). Eine weiter Option wäre: Mit diesem Schreiben kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt/mit sofortiger Wirkung. Einen Grund für die Kündigung musst du nicht nennen.

Was du noch angeben solltest, ist dein Name, deine Adresse und weitere Angaben wie dein Benutzername oder Emailadresse, so wie Service-Passwort. In den AGBs kannst du nachlesen, welche Angaben dein Kündigungsschreiben enthalten sollte. Wenn du einen kostenpflichtigen Vertrag hast, so hast du am Anfang in der Regel eine Einzugsermächtigung erteilt. Diese kannst du in deinem Kündigungsschreiben ebenso widerrufen. Da deine Kündigung nicht automatisch die Löschung deines Profils bedeutet, kannst du noch einen Satz hinzufügen, der so aussehen könnte: Mit diesem Schreiben bitte ich zusätzlich um die Löschung meines Profils und sämtlicher Daten. Auch kannst du in deinem Kündigungsschreiben darum bitten, dir eine Kündigungsbestätigung zuzuschicken.

Wie bei fast allen Verträgen gibt es auch hier ein Sonderkündigungsrecht. Mit diesem kannst du ohne oder nur mit geringer Kündigungsfrist deinen Vertrag beenden. Jedoch nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn du einfach nur enttäuscht bist, da du keinen Partner findest oder wenn du einen gefunden hast, ist dies kein Sonderkündigungsgrund. Ein Sonderkündigungsgrund um dein Online-Dating-Portal zu kündigen, wäre wenn der Dienstleister seine Vertragsbedingungen verändert oder zum Beispiel seinen Pflichten nicht nachkommt. Meist gibt es in den AGBs des entsprechenden Onlinedienstleisters einen Absatz zu diesem Thema und aus welchem außerordentlichen Grund eine Kündigung akzeptiert werden würde.

Gerade da ein Online-Dating-Portal oft teure Mitgliedsbeiträge hat, willst du sicher nicht, dass sich dein Vertrag verlängert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du richtig kündigst. Dazu gehört auch die richtige Versandart, denn eine Kündigung per Email wird in der Regel nicht akzeptiert. Deshalb ist die beste Option das Einschreiben oder das Fax. Bei beiden Optionen erhältst du einen Sendenachweis, wo sich auch das Datum des Abschickens befindet.
Wenn nun ein Problem auftritt und der Onlinedienstleister behauptet, dass Schreiben nicht erhalten zu haben, kannst du so nachweisen, dass du es verschickt hast bzw. wann du es verschickt hast. Beachte aber, dass deine Kündigung am letzten Tag deiner Kündigungsfrist dem entsprechenden Anbieter vorliegen muss und nicht erst dann abgeschickt wird.